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Kennzeichnungspflicht von Schulessen

Die Allergien häufen sich nicht nur bei Erwachsenen. Immer öfter haben auch Kinder mit
Nahrungsmittelunverträglichkeiten zu kämpfen. Umso wichtiger ist es, dass Schulessen mit entsprechenden Kennzeichnungen von Allergenen und Zusatzstoffen versehen wird.

Inhaltsverzeichnis

Die gesetzliche Lage

Tatsächlich ist es sogar eine EU-weite Pflicht, Lebensmittel hinsichtlich der 14 häufigsten Allergene zu kennzeichnen. Seit dem 13. Dezember 2014 gilt diese Pflicht nicht nur für vorverpackte und verpackte Lebensmittel, sondern auf für unverpackte, d.h. auch für das Schulessen. Zwar sind die Schulen nicht gesetzlich verpflichtet, eine allergenfreie Alternative anzubieten, doch anhand der Kennzeichnung können sich Schüler und Eltern zumindest über die Inhaltsstoffe informieren.

Kennzeichnungspflichtige Lebensmittel von
allergieauslösenden Lebensmitteln  /Inhaltsstoffen

Die folgenden 14 Lebensmittel und Inhaltsstoffe müssen seit Dezember 2014 auch bei
unverpacktem Schulessen kenntlich gemacht werden:

  • Glutenhaltiges Getreide
    • Weizen, Gerste, Roggen, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon
  • Krebstiere und Krebstiererzeugnisse
  • Eier und Eierzeugnisse
  • Fisch und Fischerzeugnisse
  • Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse
  • Soja und Sojaerzeugnisse
  • Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose)
  • Schalenfrüchte namentlich, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
    • Mandel, Haselnuss, Walnuss, Cashewnuss, Pecannuss, Paranuss, Pistazie,
      Macadamianuss, Queenslandnuss
  • Sellerie und Sellerieerzeugnisse
  • Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse
  • Schwefeldioxid und Sulfite
  • Lupinen und daraus gewonnen Erzeugnisse
  • Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse

 Praxis-Tipps zum Umgang mit der Kennzeichnungspflicht

Da die gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung allein oft nur unzureichend bei den
Dienstleistern ankommt, bietet die Vernetzungsstelle Schulverpflegung aus Schleswig-Holstein Tipps zur praktischen Umsetzung der Kennzeichnungspflicht . Dazu gehört es zum Beispiel, die Allergene im Namen der Gerichte zu nennen, damit sie von den Schülern schneller identifiziert werden können.

Quellen

http://www.dgevesch-sh.de/